Metrouf GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die Metrouf GmbH – nachfolgend Metrouf genannt – ist eine GmbH mit Sitz in Küssnacht am Rigi. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von treuhänderischen Tätigkeiten, sowie Beratungsdienstleistungen als Broker im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Für Versicherungsaufträge der Mandanten der Metrouf wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligte unterzeichnet wird, begründet. Für die treuhänderische Tätigkeit wird situativ ein Auftragsmandat erstellt.

2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)

Ihre Ansprechpartnerin
Die Metrouf ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetragen im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01184643.

Vertragsbeziehungen
Als unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet die Metrouf je nach Versicherungsbedarf der Mandanten mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen in allen Versicherungszweigen zusammen. Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von BSC einschränken könnten. Mit den folgenden Versicherungsgesellschaften werden unter anderem Vertragsbeziehungen gepflegt:

AIG, Allianz Suisse, Allvor, Alvoso, Asga, Automate, Avanea, AXA, AXA Arag, AXA XL, Baloise, Belmot, CAP, Chubb, Compacta, Concordia, Convitus, CSS, Dextra, Dual Swiss, Elips Life, Elite Fondations, Emmental, Epona, Europäische Rei-seversicherung, Fortuna Rechtsschutz, Futura, Gastrosocial, Gemini, Generali, GlarnerSach, Global Aerospace, Groupe Mutuel, GVB, Helsana, Helvetia, Hotela, Innova, Liberty, Liberty Mutual, Liberty Speciality Markets, Liechtenstein Life, Mannheimer, Markel, Medpension, Mobiliar, Nest, NoventusCollect, Orion, ÖKK, Pantaenius, PAT-BVG, Pax, PensEx-pert, PensFlex, PKG, PK SHP, Previs, Profond, Pro Life, Pro Medico, Prosperita, Protekta, Revor, RMS, Schweizerische Ärztekrankenkasse, Servisa, Simpego, Smile direct, Solida, SSO, Stiftung Abendrot, Swica, Swiss Life, Sympany, Tellco pkPRO, TSM, UWP, Vaudoise, Visana, VSAO, VVST, WFC, Youplus, Zürich

Die Metrouf ist den genannten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet.

Aus- und Weiterbildung
Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Metrouf bzw. BSC.

3. Haftung

Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei gilt als die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann.
Die Metrouf haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen.
Die Metrouf verfügt über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die Metrouf nicht dafür.
Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die Metrouf. Diese umfasst einzig das Produktemarketing, Erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Mit Ausnahme der soeben erwähnten Tätigkeiten von BSC erbringt Metrouf sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Riskmanagements, der Beratung der Mandanten. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die Metrouf. Die Haftung der BSC ist, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Mandanten ausgeschlossen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.

4. Datenschutz / Geheimhaltung

Um die mit der Auftraggeberin vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, werden die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben über vergangene Schadenfälle, Gesundheitszustand, Lohnangaben etc.) bearbeitet und an Versicherungsunternehmen und/oder Vorsorgeeinrichtungen übermittelt. Dabei werden die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Daten werden bei der BSC physisch und/oder in elektronischer Form aufbewahrt. Die Zwecke der Datenbearbeitung, die Aufbewahrung der Daten, die Übermittlung der Daten und weitere wichtige Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung: (https://www.metrouf.ch/datenschutz/)

Die MitarbeiterInnen der BSC und der Metrouf unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der Metrouf (www.metrouf.ch) abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
Bei Firmenkunden informieren die verantwortlichen alle Personen, bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B. BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der Metrouf und der BSC finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

5. Entschädigung

Honorar
Der Mandant schuldet der Metrouf für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:

a. Individuell vereinbartem Honorar
b. Preisliste der Metrouf
c. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 150.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt (z.B. Einholen von Offerten bei der Metrouf und Abschluss bei Drittpersonen)
d. Ohne Abrechnung, das heisst, die Metrouf vereinnahmt die Entschädigung der Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren für die erbrachten Dienstleistungen. Der Mandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe solcher Entschädigungen.

Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der Metrouf betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen. Die Metrouf verpflichtet sich, die Offenlegung der Entschädigung nach Art. 45b VAG gegenüber den Mandanten vorzunehmen.

Entschädigungen von Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren Gesellschaften
Der Mandant ist sich bewusst und ausdrücklich darüber informiert, dass die Metrouf im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die Metrouf solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die Metrouf diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.
Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 5.d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Der Mandant wurde im Zusammenhang mit der Beratung resp. einem Abschluss über die Entschädigung informiert. Er hat zudem das Recht, jederzeit Informationen zu den genauen Entschädigungen zu bekommen. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.

6. Dienstleistungen

Die Metrouf betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten und Treuhandtätigkeiten. Bei Versicher-ungsangelegenheiten beinhaltet dies insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Zu den Treuhandtätigkeiten zählen unter anderem die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

7. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die Metrouf an- resp. weiterzugeben.
Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die Metrouf verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die Metrouf die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

8. Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die Metrouf die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

9. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der Metrouf umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Metrouf umgehend mitzuteilen.
Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, ist die Haftung von Metrouf soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

10. Copyright

Die von der Metrouf abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/Metrouf) an seinem geistigen Eigentum schützt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der Metrouf gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Metrouf.

12. Sonstiges

Die Metrouf behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuellen AGB’s können auf der Webseite der Metrouf (www.metrouf.ch) abgerufen werden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

13. Offenlegung der Entschädigungen (nach. Art. 45b VAG)

Für die Erbringung der Dienstleistungen erhält die Metrouf von den Versicherungsunternehmen oder Dritten eine marktübliche Courtage, welche in den offerierten Prämien enthalten ist. Die Entschädigungen der Versicherungsunternehmen an die Metrouf sind abhängig von der jeweiligen Prämienhöhe und der Versicherungsbranche. Die Metrouf hat mit den Versicherungsunternehmen oder Dritten folgende Courtagesätze vereinbart:

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