Eine Krankheit kann Ihnen und Ihrem Umfeld erheblichen finanziellen Schaden zufügen. Unsere Versicherungen schützen Sie im Fall der Fälle gegen dieses Risiko. Wir von Metrouf erstellen ein speziell auf Sie zugeschnittenes Paket zum besten Preis-Leistungsverhältnis.

Das Wichtigste in Kürze

Krankenversicherungen bestehen meist aus zwei Teilen: der obligatorischen Grundversicherung (KVG) und der freiwillig ausgewählten Zusatzversicherung.

Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt Ihre Behandlungskosten im Krankheitsfall, sei es bei Ihrem Hausarzt oder im Spital. Inklusiv sind auch viele verschriebene Medikamente. Die Versicherten steuern mit der Höhe der gewählten Franchise Ihren Selbstbehalt, denn die versicherte Person muss sich an den Kosten mit beteiligen. Welche Behandlungen eine Grundversicherung übernimmt, ist im KVG geregelt.

Jede Person kann selbst entscheiden, bei welcher Krankenkassse Sie sich versichern lassen möchte. Eine Krankenkasse ist grundsätzlich dazu verpflichtet, jeder Person die Grundversicherung zu gewähren, das heisst sie muss auch einer älteren oder schwer kranken Person eine Grundversicherung zur Verfügung stellen.

Zusatzversicherung

Das Bundesgesetz über Versicherungsvertrag (kurz VVG) ist für die Zusatzversicherungen verantwortlich. Die Preise der Zusatzversicherung können je nach Krankenkasse stark voneinander abweichen. Eine Zusatzversicherung kann ergänzend zu einer Grundversicherung abgeschlossen werden und folgende Leistungen beinhalten:

  • Spezialbehandlungen (Physiotherapie und Massagen)
  • Versicherung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Notfalltransporte im In- und Ausland
  • Halbprivate und private Abteilungen bei Spitalaufenthalt
  • Alternative Heilmethoden wie z.B. Homöopathie

KVG

Das KVG regelt die obligatorische Krankenversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften Personen.

GRUNDVERSICHERUNG

Die Grundversicherung übernimmt Kosten, die durch Krankheit und deren Behandlung entstehen.

ZUSATZVERSICHERUNG

Im VVG (Bundesgesetzt für Versicherungsvertrag) ist die Zusatzversicherung geregelt.